Load ´N Go Video ist von der MPAA verklagt worden. Der seit dem Jahr 2005 existierende Dienst bietet den Verkauf von iPods inklusive einem Film an. Gegen einen Aufpreis zum Kauf eines normalen iPods erhalten die Käufer bei Load ´N Go Video einen bereits auf den iPod gerippten Film. Natürlich inklusive der dazugehörigen DVD. Der Kunde spart sich somit den Aufwand, den DVD-Film erst auf den iPod rippen zu müssen. Zusätzlich bietet der Dienst die Möglichkeit an, einen Film auf den bereits im Besitz des Anwenders befindlichen iPod zu übertragen. Auch hier erhält der Anwender den iPod inklusive Film und DVD zurück. In allen Fällen erwirbt der Anwender also legal den DVD-Film.
Die MPAA ist der Ansicht, dass der Dienst gegen das DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verstößt, weil es nicht erlaubt sei, die DVD-Filme zu rippen.
Die Klage legt allerdings nahe, dass die Filmstudios von den Konsumenten erwarten, dass sie ein und den selben Film gleich mehrmals erwerben müssen, wenn sie ihn auf unterschiedlichen Geräten ansehen möchten. Wer also den Film vor dem Fernseher ansehen möchte, wird dann nochmals zur Kasse gebeten, falls er den selben Film auch auf seinem mobilen Video-Abspielgerät ansehen möchte. Eine Logik, der sich kaum ein Verbraucher anschließen dürfte.
Dementsprechend harsch kritisiert auch die US-Verbraucherschutzorganisation EFF ( Electronic Frontier Foundation ) das Verhalten der MPAA. Die MPAA, so die EFF, würde erneut gegen die Fair-Use-Rechte der Verbraucher schießen, um diese Rechte dann gegen eine Extra-Gebühr erneut an die Verbraucher zu verkaufen. Indem der Dienst verklagt würde, stelle MPAA auch das Recht der Anwender in Frage, von der legitim erworbenen DVD eine Kopie für den persönlichen Zweck anzulegen. “Hollywood glaubt, dass ihr den DVD-Film erneut erwerben müsst, wenn ihr ihn auf eurem iPod ansehen möchtet”, beklagt die EFF und fügt hinzu: “Damit geht das Urheberrecht zu weit.” Die Klage sei der Beweis dafür, dass die Unterhaltungsindustrie es nicht nur auf Raubkopierer abgesehen habe, sondern auch auf die legitimen Fair-Use-Rechte der Musik- und Film-Fans.
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